* Bei Sondenernährung reduziert sich das Entgelt für Verpflegung auf 13,84 € pro Tag.
** Bei Abwesenheit von bis zu drei Tagen werden die vollen Sätze berechnet. Bei längerer Abwesenheitsdauer stellen wir den Investitionskostenanteil zu 100% und die Unterkunft, Verpflegung, Pflegeleistungen und Ausbildungsumlage zu 75% in Rechnung.
*** Während der Kurzzeitpflege in den Pflegegraden zwei bis fünf übernimmt die Pflegekasse den Satz der allgemeinen Pflegeleistungen für längstens 56 Tage pro Kalenderjahr. Die Leistungen der Pflegekasse sind auf jährlich 3386,00 € Euro beschränkt.
Gegebenenfalls wird Ihnen auch Pflegewohngeld gewährt, der Höchstsatz beträgt zur Zeit 684,15 € (EZ) und 653,73 € (DZ). Bitte informieren Sie uns, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Ist die Summe Ihres persönlichen Einkommens trotz Gewährung des Pflegewohngeldes geringer als die monatliche Restfinanzierung, sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten stellen. Bitte beachten Sie, dass das Sozialamt erst ab dem Tag der Antragstellung die Kosten trägt.
Die Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Johannes von Gott Hauses beraten Sie gerne in Bezug auf die Kostenklärung und einen eventuellen Anspruch auf Pflegewohngeld. 02131 529 15092
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro. Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich im Voraus. Sie oder auf Wunsch auch Ihre Angehörigen erhalten monatlich eine Rechnung. Diese können Sie durch eine Einzugsermächtigung oder per Überweisung auf das Konto des Johannes von Gott Hauses begleichen.